Der Grundtatbestand des § 17 EStG greift, wenn ein unbeschränkt StPfl eine maßgebliche Beteiligung an einer inländischen KapGes mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland veräußert (EuGH vom 05.11.2002, C 208/00, GmbHR 2002, 1137 "Überseering", wonach die Sitztheorie in Zuzugsfällen gegen EU-Recht verstößt).

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