Rn. 3043

Stand: EL 165 – ET: 06/2023

Schlagen einer oder mehrere Miterben die Erbschaft wirksam aus, so entfällt rückwirkend ihre (Mit-)unternehmereigenschaft bzw die Zurechnung der Überschusseinkünfte bei ihnen. Ausschließlich der oder die verbleibenden endgültigen Erben sind ex tunc vom Erbfall an Unternehmer oder Mitunternehmer, s Rn 2628f.

 

Rn. 3044–3050

Stand: EL 165 – ET: 06/2023

vorläufig frei

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