Rn. 160

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Wird ein Teil des aufzubringenden gezeichneten Kapitals nicht modellhaft fremdfinanziert, wird das gezeichnete Kapital nicht um diesen fremdfinanzierten Teil gekürzt (Umkehrschluss aus BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 Tz 17).

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