Rn. 18

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Gegen § 2b EStG aF bestanden unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots erhebliche Bedenken. BFH v 22.09.2016 IV R 2/13, BStBl II 2017, 165 bejaht (dh anders der AdV-Beschluss BFH v 02.08.2007 IX B 92/07, BFH/NV 2007, 2270) aber die Verfassungsmäßigkeit des § 2b EStG, wenn den Anlegern auf Grund einer im Werbe- bzw Verkaufsprospekt ausgewiesenen fiktiven gesellschafterbezogenen Steuerberechnung in Aussicht gestellt worden ist, dass sie bereits im ersten Jahr der Beteiligung auf Grund einer Verlustzuweisung einen Steuervorteil mindestens in Höhe des eingesetzten Kapitals erhalten.

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