Rn. 17

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Der Bürger muss aufgrund des Rechtsstaatsprinzips klar erkennen können, welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten ergeben, dh, bei Gesetzen muss eine hinreichend klare Formulierung und Bestimmung der Rechtsfolgen vorhanden sein. Dies entspricht der st Rspr des BVerfG (zB NJW 2007, 2464).

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