Rn. 179

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Ob der Verlust aus Gewerbebetrieb entsteht oder sich erhöht, ist ebenfalls bedeutungslos. Es muss allerdings ein Verlust entstehen. Damit ist es erforderlich, dass das Sofortabzugsverbot des § 4 Abs 3 S 4 EStG (betr nach dem 05.05.2006 angeschaffte WG, § 52 Abs 6 S 3, 4 EStG) nicht greift (glA Heuermann, DStR 2014, 169, Lindberg in Frotscher/Geurts, § 15b EStG Rz 30e).

 

Rn. 180

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

§ 4 Abs 3 S 4 EStG sieht vor, dass AK/HK für bestimmte WG nicht sofort geltend als BA gemacht werden können, sondern erst zur Zeit des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder der Entnahme. Dies betrifft:

  • nicht abnutzbare WG des AV,
  • KapGes-Anteile,
  • vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte,
  • GuB,
  • Gebäude des UV.

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