Haas, Mitunternehmer durch Genussrechte, BB 1982, 153.

 

Rn. 58

Stand: EL 151 – ET: 06/2021

Genussrechte sind idR Forderungsrechte, die mit dem wirtschaftlichen Schicksal des Unternehmens verknüpft sind. Sie werden meistens verbrieft, die Urkunden heißen Genussscheine. Wenn das Genussrecht mitunternehmerisch ausgestaltet wird (Beteiligung an Initiative und Risiko), kann steuerlich eine Innengesellschaft als "andere Gesellschaft" iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG vorliegen. Zu Einzelheiten vgl Haas, BB 1982, 153 und s Rn 24.

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