Rn. 228

Stand: EL 172 – ET: 04/2024

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung der in der LuF tätigen Personen (Betriebsinhaber, mithelfende Familienangehörige, ArbN des LuF); sie wird von der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft wahrgenommen. Beiträge des LuF an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft stellen BA dar, auch wenn die Leistungen daraus nach § 3 Nr 1 Buchst a EStG steuerfrei sind.

Erleiden in der Berufsgenossenschaft versicherte Personen einen Unfall und erhält der LuF deshalb Geldleistungen zur Bezahlung eines entlohnten Betriebshelfers, so stellen diese Aufwendungen nur insoweit BA dar, als sie die Erstattung der Berufsgenossenschaft übersteigen (sinngemäße Anwendung des § 3c EStG). Soweit die Ersatzleistungen dagegen den tatsächlichen Aufwand übersteigen, bleiben diese steuerfrei.

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