Rn. 57

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

Werden im Rahmen von Nebenbetrieben auch Werk- und Dienstleistungen für andere Landwirte bzw Nichtlandwirte erbracht (zB Lohnversektung für andere Landwirte mit Maschinen des Nebenbetriebs bzw Lohnschnitt in einem Nebenbetrieb "Sägewerk" eines Forstwirts für andere Forstwirte), ist stets nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu prüfen, ob insoweit eine gewerbliche Betätigung vorliegt; von einer solchen gewerblichen Betätigung ist mE dann auszugehen, wenn zB der Rohgewinn aus der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb des Nebenbetriebs mehr als 10 % des gesamten Rohgewinns des Nebenbetriebs ausmacht (glA Schild, INF 1997, 4221 unter 4. und R 15.5 Abs 9 S 3 EStR 2012). Zu beachten bleibt zudem die in R 15.5 Abs 11 EStR 2012 gesonderte Umsatzgrenze.

Umsätze mit WG, die eigens zum Zwecke der Dienstleistungen angeschafft werden, sind originäre gewerbliche Umsätze, unabhängig von den Grenzen des R 15.5 Abs 11 EStR 2012.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge