Rn. 9a

Stand: EL 165 – ET: 06/2023

In § 7h Abs 2 S 1 EStG und § 7i Abs 2 S 1 EStG wurden durch JStG 2020 (vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) mit Wirkung ab dem 29.12.2020 jeweils die Wörter "durch eine Bescheinigung" durch die Wörter "durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung" ersetzt. Wegen der Einzelheiten wird auf s § 11a Rn 17c (Hildesheim) verwiesen. Das FA hat mithin eine weitere Prüfungskompetenz; das Remonstrationsverfahren ist im Übrigen nach wie vor möglich (s § 7i Rn 20c (Handzik)).

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