Der vom ArbG gewährte geldwerte Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte fließt dem ArbN mit dem Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an dem Papier zu, BFH vom 12.04.2007, VI R 89/04, BStBl II 2007, 719 (Jahresnetzkarte der DB); BFH vom 14.11.2012, VI R 56/11, BStBl II 2013, 382 (Jobticket), da das Nutzungsrecht in einem Wertpapier verbrieft ist.

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