Rn. 33

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

Das Gesetz sieht eine Straf- und Bußgeldbewehrung der Mobilitätsprämie vor. Die Strafvorschriften sowie die Bußgeldvorschriften der AO sind auf die Mobilitätsprämie gemäß § 108 EStG deshalb entsprechend anwendbar. Im Einzelnen sind dies:

Ein mögliches Strafverfahren richtet sich nach §§ 385408 AO, ein mögliches Bußgeldverfahren nach §§ 409412 AO.

 

Rn. 34–35

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

vorläufig frei

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