Rn. 18

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

§ 103 EStG regelt die Entstehung der Mobilitätsprämie. Diese entsteht – korrespondierend mit den Regelungen über die Festsetzungsfrist in §§ 169, 170 AO – mit Ablauf des Kj, in dem der Anspruchsberechtigte die erste Tätigkeitsstätte/die erste Betriebsstätte aufsucht oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durchführt, und korrespondiert somit mit der ESt.

 

Rn. 19–20

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge