Eigenleistungen sind grds keine HK und auch keine WK (BFH BStBl II 1995, 713). Zu den WK gehören aber die Aufwendungen für eingesetzte Baugeräte oder für Fahrtkosten (FG BdW EFG 1987, 295; zur Feststellungslast s BFH BFH/NV 2011, 791).

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