• 2023

Wachstumschancengesetz (Entwurf) / Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne / § 34a EStG-E

 

Die Besteuerung nach § 34a EStG wird regelmäßig nur von Mittelständlern gewählt, die dem Spitzensteuersatz unterliegen. Vor dem Hintergrund der mit § 34a EStG verbundenen Nachversteuerungsnachteile ist § 34a EStG für nicht dem Spitzensteuersatz unterliegende Mittelständler nicht attraktiv. § 34a EStG soll im Rahmen des Wachstumschancengesetzes (Entwurf) geändert werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Regelung dadurch für nicht dem Spitzensteuersatz unterliegende Mittelständler attraktiver wird. Dies dürfte zu verneinen sein, da die bisherigen Nachversteuerungsnachteile erhalten bleiben.

(so Ley, § 34a EStG idF des Regierungsentwurfs eines Wachstumschancengesetzes - Eine erste Darstellung sowie Vorschläge weiterer Verbesserungsmöglichkeiten, DStR 2023, 2025)

Wachstumschancengesetz (Entwurf) / Auswirkungen auf die Rechtsformwahl (Personen- oder Kapitalgesellschaft) / § 34a EStG-E / § 1a KStG-E

 

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes (Entwurf) sind Verbesserungen bei den Regelungen in § 34a EStG und § 1a KStG vorgesehen. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen diese auf die Rechtsformwahl zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften haben. Die vorgesehenen Änderungen führen dazu, dass im Nichtentnahmefall das Steuersatzniveau der Kapitalgesellschaft auch für die Personengesellschaft weitgehend erreicht werden kann. In den Fällen des § 34a EStG gilt dies nur dann, wenn die Grenzsteuerbelastung des Stpfl. in der Nähe des einkommensteuerlichen Spitzensteuersatzes liegt. Zu beachten sind die Auswirkungen der GewSt und der Steuerermäßigung nach § 35 EStG. § 34a EStG beinhaltet ein sehr flexibles Instrument, das der Gesellschafter nach seinen Bedürfnissen einsetzen kann. Die Nachteile liegen in der transparenten Mitunternehmerbesteuerung und in der wirtschaftsjahrbezogenen Prüfung der Nachversteuerung. Die Vorteile des § 1a KStG liegen in der einfachen und klaren Körperschaftsbesteuerung verbunden mit einer strikten Trennung zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene. Nachteile bestehen in den Fällen der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.

(so Forst/Schiffers, Beratungspraxis Familienunternehmen – Neue Koordinaten zur Rechtsformwahl durch das Wachstumschancengesetz?, GmbHR 2023, 966)

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