Kommentar

Wichtig

Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.17.1 Abs. 1 UStAE.

Der EuGH[1] hatte festgestellt, dass Art. 132 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL nicht die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma umfasst, wenn dieses Blutplasma nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist. Damit kann diese Lieferung nicht national unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG fallen.

Die Finanzverwaltung[2] stellt jetzt klar, dass zum menschlichen Blut sowohl Erzeugnisse aus Vollblut, wie Frischblut- und Vollblutkonserven, als auch Erzeugnisse aus Blutbestandteilen, z. B. Blutzellen und Blutplasma, wie Serum- und Plasmakonserven, Heparin-Blutkonserven und Konserven zellulärer Blutbestandteile, z. B. Thrombozytenkonzentrat und Erytrozytenkonzentrat gehören und damit nach § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG steuerfrei sein können.

Wichtig

Ausdrücklich wird unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH jetzt auch im UStAE[3] klargestellt, dass die Steuerbefreiung für die Lieferung von menschlichem Blut nicht die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma umfasst, wenn dieses Blutplasma nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist.

Konsequenzen für die Praxis

Bei der Lieferung von Blutprodukten muss nicht nur unterschieden werden, um welche Art von Blutprodukt es sich handelt, sondern es muss auch der Zweck belegt werden, für den die Lieferung des Blutprodukts erfolgt.

Die Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Wichtig

Für Umsätze, die vor dem 1.7.2017 ausgeführt werden, wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der Unternehmer seine Leistungen abweichend von den jetzt in Abschn. 4.17.1 Abs. 1 Satz 2 UStAE dargestellten Grundsätzen steuerfrei behandelt.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 9.5.2017, III C 3 – S 7173/14/10001, BStBl 2017 I S. 780.

[1] EuGH, Urteil v. 5.10.2016, C-412/15 (TMD Gesellschaft für transfusionsmedizinische Dienste mbH), UR 2016 S. 922, ↘ CD: HaufeIndex 9837997.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge