Entscheidungsstichwort (Thema)

Leasingvertrag in der vorläufigen Insolvenzverwaltung: Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt

 

Orientierungssatz

1. Auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt findet InsO § 55 Abs 2 analoge Anwendung. Wenn er bei einem Dauerschuldverhältnis (hier: Leasingvertrag) die Gegenleistung (hier: die Gebrauchsüberlassung) in Anspruch nimmt, begründet er so eine sonstige Masseverbindlichkeit.

2. Bei InsO § 55 Abs 2 handelt es sich um eine Spezialregelung gegenüber InsO § 108 Abs 2, wonach vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Mietforderungen Insolvenzforderungen sind.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738596

NZM 2001, 552

NZI 2001, 18

NZI 2001, 217

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