Diese Zeile enthält die Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Stpfl. für den Betrieb, für den die Anlage GK ausgefüllt worden ist. Die Einkünfte ergeben sich aus den in den Beträgen, die in den vorangegangenen Zeilen 11 bis 179 eingetragen worden sind. Es ist daher kein zusätzlicher Eintrag in Zeile 180 vorzunehmen.

Der Betrag der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist in Zeilen 2-4 der Anlage ZVE zu übernehmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge