In Zeile 23 sind die noch nicht abgezogenen Zinsaufwendungen mit dem EBITDA-Vortrag der vorangegangenen Wirtschaftsjahre zu verrechnen. Die Höhe dieser Vorträge ist in den Zeilen 50–52 zu ermitteln und die Summe in Zeile 23 zu übertragen. Da der EBITDA-Vortrag nur insoweit genutzt wird, wie nach der Verrechnung des Zinsaufwands mit dem EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs ein Zinsaufwand verbleibt, ist in Zeile 23 auch nur der verbleibende, d. h. noch nicht in Zeile 22 enthaltende Zinsaufwand einzutragen. Es ist somit immer der niedrigere Betrag des EBITDA-Vortrags und noch nicht verrechneten Zinsaufwands (incl. Zinsvortrag) einzutragen.

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