In dieser Zeile ist der Betrag vom EBITDA-Vortrag abzuziehen, der im Rahmen einer Sanierung genutzt wird.

Dieser Betrag ergibt sich, ggf. als anteiliger Betrag aus Zeile 40 der Anlage SAN abzüglich der Minderung, die auf das vorangegangene Wirtschaftsjahr (Zeilen 66, 74, 82) entfällt. Durch diese Regelung wird die Verwendungsreihenfolge nach den Wirtschaftsjahren sichergestellt. Er kann den Betrag lt. Zeile 89 nicht übersteigen, da nur maximal der in dem Wirtschaftsjahr vorhandene EBITDA-Vortrag wegfallen kann.

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