Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn die Höchstbetragsberechnung auf der Grundlage der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter erfolgen soll. Ist das der Fall, ist in Zeile 10 die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter einzutragen.

Soll der Höchstbetrag von 20 % des Einkommens vor Spenden und Verlustabzug angesetzt werden, ergibt sich die Bemessungsgrundlage aus Zeile 32 des Vordrucks ZVE.

Ist der Stpfl. Organträger, sind in Zeile 10 nur dessen eigene Bemessungsgrundlagen einzutragen. Für die Spenden der Organgesellschaften erfolgt jeweils eine eigenständige Höchstbetragsberechnung. Die Besteuerungsgrundlagen einer Personengesellschaft, an der die Körperschaft beteiligt ist, sind in Zeile 11 einzutragen.

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