In dieser Zeile sind die Zinsaufwendungen der Organgesellschaft einzutragen.[1] Der Betrag ist in Zeile 30 der Anlage OT zu übertragen. Von dort gehen sie in Zeile 12 der Anlage Zinsschranke des Organträgers ein.

In Zeile 27 sollen auch Zinsaufwendungen einzutragen sein, die an den Organträger oder andere Organgesellschaften gezahlt wurden. U. E. ist das unrichtig. Da ein Organkreis nur "ein" Betrieb i. S. d. Zinsschranke ist, sind Zinsaufwendungen (und Zinserträge) innerhalb dieses "einen Betriebs" nicht zu berücksichtigen.

[1] Zum Begriff der Zinsaufwendungen § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG; Frotscher, G., in: Frotscher/Geurts, EStG § 4h EStG Rz. 115 ff.

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