Rz. 170
[Autor/Stand] Der saarländische Gesetzgeber hat sich – wie der Bundesgesetzgeber – entschieden, an dem bewährten dreistufen Feststellungs- und Festsetzungsverfahren festzuhalten. Das Verfahren ist wie folgt aufgebaut:
Verfahren | Inhalt | Zuständigkeit |
---|---|---|
1. Stufe | Feststellung der Grundsteuerwerte | Belegenheits- bzw. Lagefinanzamt |
2. Stufe | Festsetzung des Grundsteuermessbetrags | Belegenheits- bzw. Lagefinanzamt |
3. Stufe | Festsetzung der Grundsteuer | Gemeinde |
Rz. 171
[Autor/Stand] Die jeweiligen Feststellungs- bzw. Festsetzungsbescheide stellen Verwaltungsakte i.S.d. § 118 AO dar. Der Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert ist Grundlagenbescheid für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags. Der Festsetzungsbescheid über den Grundsteuermessbetrag ist Folgebescheid und zugleich Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde. An den Inhalt dieses Bescheids ist die Gemeinde gebunden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen