Rz. 170

[Autor/Stand] Der saarländische Gesetzgeber hat sich – wie der Bundesgesetzgeber – entschieden, an dem bewährten dreistufen Feststellungs- und Festsetzungsverfahren festzuhalten. Das Verfahren ist wie folgt aufgebaut:

 
Verfahren Inhalt Zuständigkeit
1. Stufe Feststellung der Grundsteuerwerte Belegenheits- bzw. Lagefinanzamt
2. Stufe Festsetzung des Grundsteuermessbetrags Belegenheits- bzw. Lagefinanzamt
3. Stufe Festsetzung der Grundsteuer Gemeinde
 

Rz. 171

[Autor/Stand] Die jeweiligen Feststellungs- bzw. Festsetzungsbescheide stellen Verwaltungsakte i.S.d. § 118 AO dar. Der Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert ist Grundlagenbescheid für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags. Der Festsetzungsbescheid über den Grundsteuermessbetrag ist Folgebescheid und zugleich Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde. An den Inhalt dieses Bescheids ist die Gemeinde gebunden.

[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.01.2024
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.01.2024

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