Rz. 279

[Autor/Stand] Bei der Berechnung der Flächenbeträge ist stets von vollen Quadratmetern auszugehen. Nachkommastellen sind abzurunden.

[Autor/Stand] Autor: Mandler, Stand: 01.05.2022

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge