Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitnehmerstatus einer Lehrkraft
Orientierungssatz
1. Eine Rechtsbeziehung ist schon dann als Arbeitsverhältnis anzusehen, wenn die Parteien ein solches bei Vertragsschluß vereinbart haben und auch vereinbaren wollten.
2. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 1066/94
Verfahrensgang
ArbG Bonn (Entscheidung vom 14.04.1994; Aktenzeichen 5 Ca 3385/93) |
Nachgehend
Fundstellen
Bibliothek, BAG (T) |
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