Dr. Matthias Gehm[*]

Der BFH hat mit Urteilen v. 12.1.2023 und 15.2.2023 zu Fragen der einkommensteuerlichen Geltendmachung von Kosten der Berufsausbildung entschieden (BFH v. 12.1.2023 – VI R 41/20, EStB 2023, 183 [Günther] und BFH v. 15.2.2023 – VI R 22/21, EStB 2023, 184 [Günther]). Diese Urteile sollen Anlass sein, sich mit dem Problemfeld, unter welchen Voraussetzungen überhaupt und inwieweit Kosten des Studiums sowie der Berufsausbildung bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können, näher zu beschäftigen.

[*] Der Autor ist Lehrbeauftragter für Steuer- und Steuerstrafrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Er kann auf eine langjährige Tätigkeit als Jurist in der Finanzverwaltung zurückblicken.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge