Im Status quo von Steuerkanzleien ist bereits gut abgebildet, dass Kompetenzerweiterung auf persönlicher Ebene

  • mit klassischen Schulungen sowie
  • durch individuelle, im Mitarbeitereinzelgespräch vereinbarten Ziele, ggf. mit Leistungsanreizen sowie
  • mit neuen, anspruchsvollen Mandantenprojekten und Aufgaben, mit denen der Mitarbeiter wachsen kann,

gefördert werden kann. Wie weit sich Mitarbeiter weiterentwickeln, hängt dann vor allem vom individuellen Wollen und Können ab.

Auch bei der Vereinbarung individueller Fortbildungsziele ist es wichtig, dass Sie bewusst schauen, wie diese mit der Visionserreichung Ihrer Kanzlei möglichst verknüpft sind – nicht zu 100 %, aber zu einem guten Teil. Sie können motivierend auf Ihre Mitarbeiter einwirken, müssen sich im Erreichen Ihrer Vision aber nicht von Mitarbeitern, die Sie bereits haben, abhängig machen. Denn Sie haben ja die Möglichkeit, neue Mitarbeiter mit neuen Kompetenzen einzustellen – eine besonders wesentliche Maßnahme im Kompetenzmanagement. Ebenso kann es sein, dass Sie Mitarbeiter verlieren, die sich mit ihren "alten" Kompetenzen nicht mehr gebraucht fühlen, bzw. neue Entwicklungen nicht mitgehen wollen. Passiert das, ist es grundsätzlich ein positives Zeichen, dass Sie Ihre Kanzlei substanziell entwickeln – und es nicht nur dem alteingesessenen Team recht machen wollen. In der Praxis ist dieser Prozess mit viel Fingerspitzengefühl und Aufmerksamkeit zu verfolgen und möglichst bewusst zu steuern.

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