Rz. 370

[Autor/Stand] Zur Vermeidung von Wiederholungen ist zunächst auf die an anderer Stelle (s. § 385 Rz. 143 ff.) gemachten Ausführungen zur Rechtsstellung des Beschuldigten zu verweisen. Im Ermittlungsverfahren (aber auch in den sich anschließenden Verfahrensabschnitten) hat der Beschuldigte vornehmlich folgende Ansprüche/Rechte:

An dieser Stelle sollen hieraus nur folgende Rechte explizit erwähnt werden:

[Autor/Stand] Autor: Bode, Stand: 01.01.2023
[2] Gotzens in Wannemacher6, Rz. 2871; Fehn in Wamers/Fehn, Handbuch Zollfahndung, 2006, Kap. B Rz. 74.
[3] Gotzens in Wannemacher6, Rz. 2861; Fehn in Wamers/Fehn, Handbuch Zollfahndung, 2006, Kap. B Rz. 75.
[4] Gotzens in Wannemacher6, Rz. 2867.

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