Rz. 45

[Autor/Stand] Zu den Voraussetzungen der Verfahrenseinleitung und der Pflicht der Finanzbehörde zur Einleitung s. § 397 Rz. 4 ff. Zur Bedeutung der Verfahrenseinleitung und der damit verbundenen grundlegenden Veränderung der Rechtsstellung des Betroffenen s. § 393 Rz. 45 ff. sowie § 397 Rz. 1, 49 ff. Zur Bekanntgabe der Einleitung des Steuerstrafverfahrens und deren Sperrwirkung für eine strafbefreiende Selbstanzeige s. § 397 Rz. 38, 51 sowie § 371 Rz. 554 ff.

[Autor/Stand] Autor: Peters, Stand: 01.10.2022

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