Rz. 736
[Autor/Stand] Sowohl nach dem EUAHiG als auch nach DBA-Normen werden grds. drei Arten des Auskunftsaustausches zum Zwecke der Durchführung von Besteuerungsverfahren unterschieden:
- Auskunftsaustausch aufgrund eines entsprechenden Ersuchens im Einzelfall,
- ersuchensunabhängige Spontanauskünfte sowie
- automatische Auskünfte für bestimmte Fallgruppen
Rz. 737
[Autor/Stand] Zunehmend bedeutsam werden sog. Gruppenanfragen, die auf der Grundlage von DBA-Auskunftsklauseln nach dem Vorbild von Art. 26 OECD-MA statthaft sind, aber auch nach dem EUAHiG in Betracht kommen. Bei Gruppenanfragen handelt es sich um eine spezielle Ausgestaltung eines Ersuchens (Sammel-Auskunftsersuchen), das sich nicht auf einen konkreten Stpfl., sondern auf eine Gruppe von Stpfl. mit identischen Kriterien bezieht.
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