Rz. 408

[Autor/Stand] Es besteht keine allgemeine (gesetzliche) Verpflichtung ein Tax CMS einzurichten[2]. (Branchenspezifische) Ausnahmen bestehen z.B. bei Versicherungsunternehmen (§ 29 VAG) oder Banken und Wertpapierhandelsunternehmen (§ 25a KWG bzw. § 33 WpHG). Darüber hinaus können auch weitere Pflichten, u.a. Überwachungsmaßnahmen, im Gesellschaftsrecht (z.B. AktG, GmbHG, DCGC) normiert sein. Aus einer entsprechenden "Gefährdungslage" je nach Risikosituation im Unternehmen kann möglicherweise auch eine Pflicht zur Implementierung organisatorischer Vorkehrungen abgeleitet werden. Wenn jedoch der überwiegende Teil der Unternehmen ein solches System einrichtet, kann dies Druck auf die übrigen Unternehmen zur Einrichtung eines Tax CMS ausüben und somit eine "faktische" Verpflichtung entstehen. Es besteht somit die Gefahr, dass die Indizwirkung "umgekehrt" wird, d.h. dass das Fehlen eines Tax CMS zumindest als Hinweis für leichtfertiges Handeln angesehen wird. Dies ist zwar nach Aussage der Spitzen der Finanzverwaltung explizit nicht gewollt, es kann jedoch im Ergebnis nicht ausgeschlossen werden, dass in der direkten Bearbeitung kritischer Fälle der jeweilige Sachbearbeiter einen solchen – nicht gewollten – Rückschluss zieht. Ein solcher Rückschluss wäre m.E. aber unzulässig: Bisher gibt es keinen durch die Rspr. anerkannten Erfahrungssatz, nach dem ein Tax CMS steuerliche Fehler grundsätzlich vermeidet (wobei dies allerdings naheliegen könnte). Umgekehrt kann daher auch keine Schlussfolgerung gezogen werden, dass steuerliche Fehler geschehen, wenn ein Tax CMS nicht existiert. Erst recht kann nicht der Rückschluss gezogen werden, dass diese Fehler sogar billigend in Kauf genommen werden (Eventualvorsatz). Hiergegen spricht auch die unternehmerische Wahlfreiheit, ein Tax CMS zu installieren oder nicht. Zudem wäre eine solche Schlussfolgerung insbesondere in Strafverfahren mit den dort geltenden Beweisanforderungen unzulässig.

[Autor/Stand] Autor: Heuel, Stand: 01.07.2023
[2] Niemann/Dodos, DStR 2021, 392 (393).

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