Rz. 867

[Autor/Stand] Abschließend sollen noch einmal stichwortartig die Problemkreise mit entsprechenden Verweisen skizziert werden, die von dem Anzeigeerstatter und seinem Berater zu beachten sind:

[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.10.2021

1. Selbstanzeige in welcher Form?

 

Rz. 868

[Autor/Stand] Siehe Rz. 144 ff. Sie kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich elektronisch (E-Mail) oder zu Protokoll bei der zuständigen FinB abgegeben werden. Aus Beweisgründen (Rechtzeitigkeit der Abgabe) empfiehlt sich die Schriftform. Bei mündlicher Erklärung ist auf Protokollierung zu achten.

Die Selbstanzeige muss, ja sie sollte sogar, nicht als solche bezeichnet werden, um nicht erst recht strafrechtliche Ermittlungen der FinB zu provozieren. Von einem ausdrücklichen strafrechtlichen Geständnis ist sogar abzuraten, insb., wenn nicht eindeutig ist, ob vorsätzlich oder bloß leichtfertig Steuern verkürzt wurden. Es empfiehlt sich eine neutrale korrigierende Erklärung bzw. Nacherklärung der Steuern.

 

Rz. 869

 

Muster 1 : Selbstanzeige

An das

Finanzamt Köln-West

Eheleute NN

Nacherklärung von Einkünften

Steuer-Nr.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir teilen mit, dass in den Steuererklärungen 2008–2018 folgende gewerbliche Einnahmen nicht erklärt worden sind:

2008: ... EUR

2009: ... EUR

2010: ... EUR

2011: ... EUR

2012: ... EUR

2013: ... EUR

2014: ... EUR

2015: ... EUR

2016: ... EUR

2017: ... EUR

2018: ... EUR

Ebenso waren in den Erklärungen folgende Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht enthalten:

2008: ... EUR

2009: ... EUR

2010: ... EUR

2011: ... EUR

2012: ... EUR

2013: ... EUR

2014: ... EUR

2015: ... EUR

2016: ... EUR

2017: ... EUR

2018: ... EUR

Mit freundlichen Grüßen

[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.10.2021

2. Selbstanzeige mit welchem Inhalt?

 

Rz. 870

[Autor/Stand] Siehe Rz. 159 ff. Die Berichtigung muss möglichst konkret und vollständig durch entsprechende Zahlenangaben und Zuordnung zu den einzelnen Veranlagungszeiträumen erfolgen. Das FA muss dadurch in die Lage versetzt werden, ohne größere Nachforschungen die zutreffende Steuer festzusetzen. Allerdings steht es der Wirksamkeit nicht entgegen, wenn die zahlenmäßige Berechnung der Steuer noch eine gewisse eigene Aufklärung durch das FA erfordert.

[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.10.2021

3. Einzelfälle: (Jahres-)Steuererklärung, Schätzung, Selbstanzeige in Stufen

 

Rz. 871

[Autor/Stand] Siehe Rz. 166 ff. Die Selbstanzeige kann auch in Form einer zutreffenden (Jahres-)Steuererklärung abgegeben werden. Bei Umsatzsteuerhinterziehung genügt die kommentarlose Abgabe einer zutreffenden Umsatzsteuerjahreserklärung. Es empfiehlt sich aber, eine Aufstellung mit den korrigierten Monatsangaben beizulegen (s. dazu im Einzelnen Rz. 169–171).

 

Rz. 872

[Autor/Stand] Umstritten ist, ob eine Selbstanzeige überhaupt möglich ist, wenn wegen fehlender Aufzeichnungen keine zahlenmäßigen Angaben über die Besteuerungsgrundlagen gemacht werden können. Nach überwiegender Ansicht kann der Stpfl. die verkürzten Beträge (auch in diesem Fall) im Wege der Schätzung berichtigen, was unproblematisch ist, wenn er sich zu seinen Ungunsten verschätzt.

 

Rz. 873

[Autor/Stand] Ist Eile geboten und sind die erforderlichen Zahlen nicht sofort bei der Hand, bietet sich eine "Selbstanzeige in Stufen" an, wobei zunächst die hinterzogenen Steuern zuungunsten des Stpfl. – versehen mit einem Sicherheitszuschlag – geschätzt werden, verbunden mit der Bitte einer Nachfristgewährung. Diese Anzeige ist aber nicht risikolos, weshalb im Zweifel immer zu hoch geschätzt werden sollte. Eine nachträgliche Korrektur "nach unten" ist unproblematisch möglich.

 

Muster: Selbstanzeige in Stufen

An das

Finanzamt Köln-West

Steuerpflichtiger NN

Nacherklärung von Einkünften

Steuer-Nr.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass in den Jahren ... bis ... Provisionen in Höhe von ca. ... nicht in den Steuererklärungen erfasst wurden. Es handelt sich insgesamt um geschätzte Beträge, wobei wir eher zu unserem Nachteil als zu unseren Gunsten geschätzt haben. Wir bitten um Einräumung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der genauen Beträge.

Diese Beträge wurden jeweils auf Auslandskonten angelegt. Da wir derzeit über keinerlei Bankunterlagen verfügen und die Bank ... kurzfristig keine Kontounterlagen zur Verfügung stellen konnte, haben wir die Einkünfte aus Kapitalvermögen und etwaige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zunächst anhand handschriftlicher Aufzeichnungen bzw. auf dem Schätzwege ermittelt.

Danach ergibt sich folgendes Bild:

 
VZ Schätzung § 20 EStG Schätzung § 23 EStG
2008 20.000 EUR 5.000 EUR
2009 35.000 EUR 5.000 EUR
2010 40.000 EUR 5.000 EUR
2011 40.000 EUR 5.000 EUR
2012 35.000 EUR 5.000 EUR
2013 15.000 EUR 5.000 EUR
2014 25.000 EUR 2.000 EUR
2015 35.000 EUR 0 EUR
2016 15.000 EUR 0 EUR
2017 35.000 EUR 0 EUR
2018 45.000 EUR 0 EUR

Über Werbungskosten und sonstige steuerrelevante Aufwendungen (z.B. Quellensteuern) können wir bislang keine verlässliche Aussage treffen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auch im Jahr 2019 Kapitalerträge in ähnlicher Größenordnung erwirtschaftet wurden. Diese Einkünfte werden im Rahmen der regulären Deklaration erfass...

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