Rz. 232

[Autor/Stand] Aufgrund der bei zahlreichen Steuerarten bestehenden jährlichen Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ist die Steuerhinterziehung in vielen Fällen ein Langzeitdelikt, das sich Jahr für Jahr wiederholt. Wer bspw. ausländische Kapitaleinkünfte nicht deklariert hat, wird diese auch in den Folgejahren nicht ordnungsgemäß versteuern, da er sich durch die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten gleichsam selbst der Begehung einer Steuerstraftat bezichtigen müsste. Nach § 371 Abs. 1 AO kann durch eine Selbstanzeige bei langjährigen Steuerhinterziehungen Straffreiheit nur erlangt werden, wenn der Täter alle strafbefangenen Steuerstraftaten der jeweiligen Steuerart vollständig offenlegt (s. Rz. 124 ff.).

[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.07.2021

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge