Rz. 682

 

Beispiel

Der Zollbeamte Z macht Dienst an der Schweizer Grenze. Er entdeckt bei der Durchsuchung des privaten Pkw von U – Ziel war das Auffinden von Gold – Kontoauszüge einer Schweizer Bank. Z nimmt diese vorübergehend an sich, begibt sich in das Dienstgebäude und reicht die Auszüge dann wieder an U zurück. U hatte Schwarzgeld im Ausland angelegt und unversteuert gelassen.

[Autor/Stand] Nach den Grundsätzen der Entscheidung des BGH vom 13.5.1983[2] ist die Tat des U damit noch nicht entdeckt i.S.d. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO. Auch der Ausschlussgrund des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO ist nicht gegeben, da wegen der sachlich beschränkten Zuständigkeit des Zollbeamten die Sperrwirkung des Erscheinens zur steuerlichen Prüfung sich nicht auf die Einkommensteuerhinterziehung erstreckt (s. Rz. 534 ff.).

[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.10.2021
[2] BGH v. 13.5.1983 – 3 StR 82/83, NStZ 1983, 415, s. oben Rz. 635.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge