I. Bestimmtheitsgrundsatz und Analogieverbot (Art. 103 Abs. 2, 104 Abs. 1 GG)

Schrifttum:

Achenbach, Das Strafrecht als Mittel der Wirtschaftslenkung, ZStW 119 (2007), 789; Achenbach, Ordnungsfaktor Wirtschaftsstrafrecht, StV 2008, 324; Bülte, Emissionszertifikate als ähnliche Rechte im Steuerstrafrecht – Kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG, NZWiSt 2017, 161; Cornelius, Steuerstrafrechtliche Verweisungen im Spannungsfeld des deutschen und europäischen Bestimmtheitsgrundsatzes, in FS Rengier, 2018, S. 461; Fischer, Die Steuerumgehung in der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, SWI 1999, 79; Fischer, Umgehung des Steuergesetzes und Planungssicherheit, FR 2003, 1013; García, Über Grundlagen des Steuerstrafrechts – Reflexionen im Rahmen eines spanisch-deutschen Rechtsvergleichs, in FS Kohlmann, 2003, S. 367; Harms, § 370a AO – Optimierung des steuerstrafrechtlichen Sanktionensystems oder gesetzgeberischer Fehlgriff?, FS Kohlmann, 2003, S. 423; Hüls, Bestimmtheitsgebot, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO und § 266 StGB, NZWiSt 2012, 12; Hüttemann, Steuerrechtsprechung und Steuerumgehung, DStR 2015, 1146; Joecks, Der Strafrichter und das Verfassungsrecht, wistra 2006, 401; Juchem, § 370 AO ein normativer Straftatbestand!, wistra 2014, 300; Kemme, Das Tatbestandsmerkmal der "Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten" in den Umweltstraftatbeständen des StGB, 2007; Kuhlen, Zum Verhältnis von Bestimmtheitsgrundsatz und Analogieverbot, in FS Otto, 2007, S. 89; Kuhlen, Grundfragen der strafbaren Steuerhinterziehung, 2012; Langrock, Das "große Ausmaß" der schweren Steuerhinterziehung, wistra 2004, 241; Lenz/Gerhard, Das "Grundrecht auf steueroptimierende Gestaltung", BB 2007, 2429; Lüderssen, Zur Konkretisierung der Vermögensbetreuungspflicht in § 266 Strafgesetzbuch durch § 87 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz – Das Problem akzessorischer Bindung strafrechtlicher Normen an kontrovers interpretierte Normen anderer Rechtsgebiete, in FS Schroeder, 2006, S. 569; Luska, Die Verhinderung von Steuerumgehungen bei Unternehmensumstrukturierungen, 2006; Mack/Wollweber, § 42 AO – Viel Lärm um nichts?, DStR 2008, 182; Maciejewski, Rückwirkende Gesetzesverschärfungen im Steuerstrafrecht, wistra 2020, 441; Melchior, Das Jahressteuergesetz 2008 im Überblick, DStR 2007, 2233; Meyer, Der Verbotsirrtum im Steuerstrafrecht, NStZ 1986, 443; Paeffgen, Strafrecht und Verfassungsrecht – "Art. 103 II GG, namentlich das Bestimmtheitsgebot, und komplementäre Rechtssätze in der Entwicklung", StraFo 2007, 442; Papier, Steuerreform als Verfassungsproblem, Stbg 1999, 49; Park, Die Vereinbarkeit des § 370a AO n.F. mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, wistra 2003, 328; Peters, Steuerliche Pflichten und strafrechtliche Risiken bei der Einschaltung ausländischer Basisgesellschaften, NZWiSt 2016, 374; Pohl, Steuerhinterziehung durch Steuerumgehung, 1990; Ransiek, Gesetz und Lebenswirklichkeit – Das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot, 1989; Ransiek, Bestimmtheitsgrundsatz, Analogieverbot und § 370 AO, FS Tiedemann, 2008, S. 171; Ransiek, Blankettstraftatbestand und Tatumstandsirrtum; wistra 2012, 365; Schulze-Osterloh, Unbestimmtes Steuerrecht und strafrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz, in DStJG 6 (1983), S. 42; Schuster, Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten, 2012; Sedemund, Europarechtliche Bedenken gegen den neuen § 8 Abs. 2 AStG, BB 2008, 696; Seer, Konsensuale Paketlösungen im Steuerstrafverfahren, in FS Kohlmann, 2003, S. 535; Sieker, Umgehungsgeschäfte: typische Strukturen und Mechanismen ihrer Bekämpfung, 2001; Stahl, Die steuerlichen und strafrechtlichen Aspekte des Gestaltungsmissbrauchs, StraFo 1999, 223; Stam, Das "große Ausmaß" – ein unbestimmter Rechtsbegriff, NStZ 2013, 144; Tipke, Kann das Steuerstrafrecht das Steuerrecht verbessern?, PStR 2000, 143; Ulsenheimer, Zur Problematik der überlangen Verfahrensdauer und richterlichen Aufklärungspflicht im Strafprozeß sowie zur Frage der Steuerhinterziehung durch Steuerumgehung, wistra 1983, 12; T. Walter, Ist Steuerstrafrecht Blankettstrafrecht?, in FS Tiedemann, 2008, S. 969; Weidemann, Keine Einziehung bei verjährtem Steueranspruch – Der BGH und die Folgen, wistra 2021, 41; Weinbrenner, Übergangsfälle der Vermögensabschöpfung nach Art. 316h S. 1 EGStGB, NStZ 2022, 65.

1. § 370 Abs. 1 AO als Blankettvorschrift?

 

Rz. 20

[Autor/Stand] Als Tathandlung setzt § 370 AO voraus, dass der Täter der FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (Abs. 1 Nr. 1), sie pflichtwidrig über solche Tatsachen in Unkenntnis lässt (Abs. 1 Nr. 2) oder aber pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt (Abs. 1 Nr. 3). Als Taterfolg müssen dadurch entweder Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Damit ist deutlich, dass die Frage nach dem Vorliegen dieser Merkmale ohne das Steuerrecht schlechthin nicht beantwortet werden kann. Ob ein Steuerverkürzungserfolg eingetreten ist, lässt sich bspw. ohne das jeweils einschlägige Einzelsteuergesetz nicht sagen.

 

Rz. 21

[Autor/Stand] Daraus wird abgelei...

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