Rz. 1199

[Autor/Stand] Als flankierende Rechtsnormen zur Bekämpfung des Umsatzsteuermissbrauchs sind mit dem StVBG vom 19.12.2001[2] mit Wirkung seit dem 1.1.2002 zwei neue Tatbestände in das UStG aufgenommen worden. Mit diesen Gesetzesbestimmungen sollen speziell die sog. Karussellgeschäfte (s. Rz. 1396 ff.) bekämpft und insb. die als Rechnungsaussteller auftretende sog. missing traders, die zwar formell ordnungsgemäße Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, aber nicht zahlen und dann abtauchen, das Handwerk gelegt werden. Der Schaden beim Fiskus tritt letztlich dadurch ein, dass das letzte Glied in der Lieferkette die Vorsteuer aus der den steuerfreien Auslandslieferungen vorangehenden inländischen Lieferungen vom Finanzamt erstattet bekommt, die Umsatzsteuer-Schuld des "missing traders" aber nicht getilgt werden kann.

[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.10.2019
[2] BGBl. I 2001, 3922.

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