Rz. 1711

[Autor/Stand] Wurde Vermögen in eine ausländische Lebensversicherung investiert und stellt sich in diesem Kontext die Frage, ob der Stpfl. durch die Nichterklärung den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht hat, müssen zunächst die Lebensversicherungspolice, sämtliche Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen geprüft werden. Im Einzelnen gilt steuerstrafrechtlich Folgendes:

[Autor/Stand] Autor: Heuel, Stand: 01.08.2023

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