Der CO2-Fußabdruck entspricht der CO2-Bilanz eines Unternehmens. Es haben sich mehrere Standards für die Erstellung eines "Corporate Carbon Footprint" entwickelt. Der Greenhouse Gas (GHG) Protocol Product Standard ist international etabliert.[1] In Deutschland hat das Product Carbon Footprint Projekt[2] eine Reihe von Hinweisen für die weitere Standardisierung sowie praxisnahe Fallstudien erarbeitet. Eine für alle Standards geltende wichtige Fragestellung bei der Erstellung eines CO2-Fußabdrucks liegt in der Definition des Umfangs der einbezogenen Emissionen. Folgende Darstellung verdeutlicht dies am Beispiel des GHG Protocol Standards.

Quelle: Greenhouse Gas Protocol, Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard, 2011, S. 7. Abrufbar unter: https://ghgprotocol.org/product-standard (letztes Abrufdatum: 26.10.2020).

Abb. 2: Struktur des CO2-Fußabdrucks (GHG Protocol)

Bei den Emissionsursachen wird zwischen Scope 1 und 2 sowie Scope 3 "upstream "und Scope 3 "downstream" unterschieden. Im Scope 1 sind alle direkten, durch das berichtende Unternehmen direkt verursachten Klimagasemissionen enthalten. Im Scope 2 sind die indirekten Klimagasemissionen enthalten, die z. B. durch den Verbrauch von Strom, Wärme und Dampf durch das Unternehmen entstehen. Schließlich enthält Scope 3 alle weiteren vor- und nachgelagerten indirekten Klimagasemissionen. Diese umfassen z. B. solche aus der Exploration, der Verarbeitung und dem Transport von durch die berichtende Einheit eingekauften Materialien. Während ein unternehmensbezogener CO2-Fußabdruck die direkt verursachten Scope 1 und Scope 2 Emissionen berücksichtigt, sind in einem Produkt-CO2-Fußabdruck auch die Scope 3 Emissionen einbezogen.

Wichtig für die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks ist die Erfassung der relevanten Einflussgrößen. Wenngleich viele Parameter in CO2-Rechnern im Internet[3] standardisiert eingegeben werden können, fehlen häufig exakte Angaben zu den Produkten aus den Bereichen Verbrauchsmaterial und Reisen. Um die Werte für den Verbrauch von Wärme zu erfassen, können die Verbrauchswerte der letzten Jahre an Brennstoffen (wie Gas, Öl oder Pellets) durch Auswertung der Rechnungen (bei genutzten Objekten im Eigentum) oder der Nebenkostenabrechnung (bei Mietobjekten) erfasst werden. Dazu kommt ggf. die Erfassung der durch Solarthermie oder durch eine Wärmepumpe erzeugten Wärmemenge in kWh. Für die Umrechnung der verschiedenen Heizenergien bietet sich der Umrechnungsrechner der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen[4] an.

Für die Erfassung des Stromverbrauchs können die Verbrauchswerte der letzten Jahre aus der Stromrechnung einbezogen werden. In vielen Neubauten wird die Messung durch Smart Meter erleichtert, die eine 15-minütige Messung des Strom-Verbrauchs (und des Gas-Verbrauchs) und eine Auswertung der Verläufe im Internet zulassen. Die Auswertung der Verläufe erfordert das Aufspüren einzelner Verbraucher mithilfe von Energiemessgeräten (auch ohne Smart Meter) und dem Führen von Listen, in denen die Verbräuche einzelner Verbraucher eingetragen werden. Es sollten dabei die Verbraucher aufgenommen werden, die länger als 15 Minuten am Stück eingeschaltet sind. Bei Geräten, die nur kurzfristig benutzt werden, ist statt einer Messung eher eine Schätzung der erwarteten Nutzung über das Jahr hinweg sinnvoll. Die Zahl der Benutzungsstunden ergibt multipliziert mit der Leistungsaufnahme den kWh-Verbrauch.

Eine andere Möglichkeit zur Analyse des Verbrauchs bzw. der energetischen Qualität eines Gebäudes bietet der Energieausweis. Der Energieausweis soll Klarheit über den Energiebedarf oder den Energieverbrauch von Gebäuden schaffen. Damit wird dem Manko begegnet, dass kaum jemand den Energiebedarf oder den Energieverbrauch des genutzten Objekts kennt. Meist existiert auch kein Gefühl für die Größenordnungen von effizient oder ineffizient. In der Energiebilanz (z. B. gemäß DIN V 4108, DIN V 18599 und DIN V 4701-10) wird dargestellt, welche Energiemenge zugeführt und welche nach außen abgegeben wird. Bei der Zuführung dominiert naturgemäß die Zuführung von Brennstoffenergie, ergänzt durch interne Gewinne insbesondere durch die Wärmeabgabe der im Gebäude arbeitenden Personen sowie den Gewinnen aus Sonneneinstrahlung. Die Energieabgabe ist geprägt durch die Verluste in der Gebäudehülle, ergänzt durch Verluste aus der Wärmeenergieerzeugung. Die nachfolgende Grafik zeigt eine Energiebilanz in grafischer Form als Ergebnis einer Bestandsaufnahme eines Gebäudes.

Quelle: Vgl. Janssen, Energieberatung für Wohngebäude: Praxis-Handbuch mit Tipps und Fallbeispielen, 2010, S. 73.

Abb. 3: Energiebilanz als Grafik

Neben der Nutzung von CO2-Rechnern kann sich auch die Beauftragung eines Energieberaters anbieten.[5] Bei einer Energieberatung werden der Energiebedarf und der Energieverbrauch analysiert und darauf aufbauend Maßnahmenvorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz abgeleitet. Das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Energiesparber...

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