Leitsatz
Die Förderung für eigengenutzten Wohnraum (→ Eigenheimförderung ) gilt auch für Ausbauten und Erweiterungen (§ 10e Abs. 2 EStG).
Ein freistehender Wintergarten mit 15 qm Grundfläche, der in einer Entfernung von 5 m vom Hauptgebäude errichtet wird, ist weder ein Ausbau noch eine Erweiterung.
Er ist vielmehr ein gesondertes →Wirtschaftsgut und kann nicht nach den Grundsätzen des einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs dem Hauptgebäude zugeordnet werden; dieses ist auch ohne den Wintergarten vollständig (Hinweis auf BFH, Urteil v. 28. 6. 1983, VIII R 179/79, BStBl 1984 II S. 196).
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