Beurkundet in ……………. im Notariat am ………………..
   
   
  Vor mir dem Notar
   
sind anwesend, jeweils unbedenklich geschäftsfähig:
   
1. ………………….….., geb. am …………….., wohnhaft in …………….…. …………………………ausgewiesen durch Vorlage seines Bundespersonalausweises
  – Verkäufer –
   
2. ………………….….., geb. am …………….., wohnhaft in …………….…. …………………………ausgewiesen durch Vorlage seines Bundespersonalausweises
3. ………………….….., geb. am …………….., wohnhaft in …………….…. …………………………ausgewiesen durch Vorlage seines Bundespersonalausweises
  – Käufer –
   
Auf Ersuchen beurkunde ich
Kaufvertrag
§ 1 Vertragsobjekt, Belastungen
Der Verkäufer ist als Alleineigentümer wie folgt im Grundbuch eingetragen:

Grundbuch von ………….. Gemarkung ……………… Blatt ……………….

Flurstücknummer …………… Gebäude- und Freifläche, ………………….straße mit …… m².
 
Der Grundbesitz ist wie folgt belastet:
 
Abt. II

lfd. Nr. 1:

vom Käufer zu übernehmendes Leitungsrecht für die Stadt ………………..
Abt. III

lfd. Nr. 1:

EUR ………………. Buchgrundschuld für die ……………………...

lfd. Nr. 2:

EUR ………………..Briefgrundschuld für die ……………………….
Die durch die Grundpfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten sind aus Kaufpreismitteln abzulösen. Die Grundpfandrechte sind auf Kosten des Verkäufers im Grundbuch zu löschen.
Der Notar hat nach Einsicht in einen Grundbuchausdruck vom ……….. protokolliert. Nach Hinweis auf die damit verbundenen Gefahren verzichteten die Beteiligten auf weitergehende Grundbucheinsicht durch den Notar und bestanden auf sofortiger Beurkundung.
§ 2 Verkauf
Der Verkäufer verkauft an die Käufer ……………… und ……………………. in Bruchteilseigentum zu je ½ das oben in § 1 näher bezeichnete Kaufobjekt einschließlich der gesetzlichen Bestandteile und Zubehörstücke, soweit sie im Eigentum des Verkäufers stehen und nicht ausdrücklich ausgenommen sind, wobei auf ihre Einzelverzeichnung verzichtet wird.
Mitverkauft und mit Zahlung des Kaufpreises aufschiebend bedingt übereignet sind folgende, gebrauchte Gegenstände, deren Zustand dem Käufer bekannt ist:
…….
Bei einem Mangel der mitverkauften beweglichen Gegenstände werden die Rechte des Käufers wegen Sachmängel ausgeschlossen.
§ 3 Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt ………………EUR (in Worten: EUR …………………) und ist vor Eintritt der Fälligkeit nicht zu verzinsen. Der zur Ablösung der dinglich gesicherten Verbindlichkeiten von dem Gläubiger angeforderte Betrag ist in Anrechnung auf den Kaufpreis bei Fälligkeit unmittelbar vom Käufer auf das vom Gläubiger noch zu benennende Konto und ein verbleibender Restkaufpreis auf das Verkäuferkonto Nr……………bei der ……………, BLZ ……………..zu überweisen.
Der Kaufpreis ist zur Zahlung fällig innerhalb von zehn Tagen nach Übersendung einer Bestätigung des Notars an den Käufer, dass
  • die Auflassungsvormerkung für den Käufer ranggerecht im Grundbuch eingetragen ist, und
  • das Negativattest der Stadt/Gemeinde, betreffend gesetzliche Vorkaufsrechte gem. §§ 24, 25 Baugesetzbuch vorliegt und
  • die zur Lastenfreistellung hinsichtlich der nicht übernommenen Belastungen erforderlichen Erklärungen und zu deren Vollzug etwa weiter erforderlichen Unterlagen der Berechtigten vorliegen und der Notar von ihnen entweder ohne Bedingungen und Auflagen Gebrauch machen darf oder gegen Zahlung der von diesen Gläubigern verlangten Beträge.
Soweit Ablösebeträge von den Grundpfandrechtsgläubigern gefordert werden, ist der Erwerber berechtigt und verpflichtet, in Anrechnung auf den Kaufpreis die Ablösebeträge unmittelbar an die Grundpfandrechtsgläubiger zu überweisen. Dabei muss feststehen, dass der Kaufpreis zur Ablösung der Grundpfandrechte ausreicht. Nur der zur Ablösung nicht erforderliche Rest ist an den Verkäufer zu entrichten. In Höhe der Ablösebeträge tritt der Verkäufer seinen Kaufpreisanspruch an die Gläubiger ab.
Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Der Notar hat darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt und sich zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres ändern kann.
Der Käufer, bei mehreren jeder einzelne, unterwirft sich wegen obigen Kaufpreises und der Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz jährlich ab heute gegenüber dem Verkäufer der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, wobei die Bestimmung des Zinsbeginns hier ausschließlich vollstreckungsrechtliche Gründe hat. Dem Verkäufer sind vollstreckbare Ausfertigungen dieses Vertrags jederzeit ohne weiteren Nachweis zu erteilen.
Zur Finanzierung des Kaufpreises verpflichtet sich der Verkäufer, die hierzu erforderlichen Grundpfandrechte zulasten des Vertragsgegenstands in dinglicher Haftung zu bestellen, ohne dadurch eine persönliche Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger einzugehen und unter der Bedingung, dass der Anspruch auf Auszahlung der Darlehensvaluta und etwaiger Zwischenkredite an den abzulösenden Gläubiger in Höhe des Ablösungsbetrags und im übrigen an den Verkäufer – insgesamt jedoch nur bis zur Höhe des Kaufpreises – abgetreten un...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge