Begriff

Von einem Kauf spricht man, wenn Waren gegen Geld getauscht werden. Jedem Kauf liegt ein schuldrechtlicher Vertrag zugrunde. In diesem verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer das Eigentum an der gekauften Sache zu verschaffen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Recht des Kaufs / Kaufvertrags ist in den §§ 433-479 BGB geregelt.

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