Lt. Kassensicherungsverordnung sind auf dem auszugebenden Beleg auch der Beginn und das Ende des aufzuzeichnenden Geschäftsvorfalls (= Vorgang) und seine TSE-Nummer auszuweisen[1].

Bei Bestellungen oder Reservierungen kommt es auf die Wahrscheinlichkeit an, mit der z. B. aus einer Vorbestellung ein verbindlicher Kauf wird:

  • Wird aufgrund einer Bestellung mit der Produktion begonnen, beginnt der Vorgang bereits mit der Bestellung.
  • Spätestens bei einer Anzahlung liegt ein Vorgangsbeginn vor.
  • Sind Bestellungen oder Reservierungen im Falle von Stornierungen mit einer Gebühr belegt, beginnt der Vorgang mit Bestellung oder Reservierung.

    Fallen beim Kunden bei Nichtinanspruchnahme keine Stornogebühren an (nicht wahrgenommener Friseurtermin, nicht abgeholte Kinokarten) liegt noch kein Vorgang vor.

    Im Tagesabschluss werden laufende, noch nicht abgeschlossene Vorgänge als solche gekennzeichnet.

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