Rz. 58

Das Budget für Arbeit soll die Lücke zwischen dem Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt schließen. Es schafft für diejenigen behinderten Menschen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, eine weitere Alternative zur Beschäftigung in der Werkstatt (Luik, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 61 Rz. 35 f.). Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit tariflicher oder ortsüblicher Entlohnung, also keine Mini-Jobs; Teilzeit ist möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass der behinderte Mensch seinen Lebensunterhalt oder zumindest einen Großteil davon durch Einkommen bestreiten kann (BT-Drs. 18/9522 S. 255). Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertrages über ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und die Aufnahme der Beschäftigung im Betrieb. Falls das Arbeitsverhältnis scheitert, besteht gemäß § 220 Abs. 3 SGB IX ein Rückkehrrecht in die Werkstatt für behinderte Menschen. Das Budget für Arbeit besteht aus einem Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber sowie Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz (vgl. im Übrigen die Komm. zu § 61 Rz. 4 bis 8).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge