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Beim Flächenwert handelt es sich um einen auf steuerlichen Werten basierenden Beitragsmaßstab unter Berücksichtigung der Größe der bewirtschaften Flächen oder Gewässer. Orientierungswert für die Bewertung stellt beispielsweise die Bodenqualität dar. Der Anzahl der tätigen Personen und dem damit verbundenen Unfall- und Entschädigungsrisiko kommt dabei keine oder lediglich untergeordnete Bedeutung zu. Denn mit dem Flächenwert wird das Unfall- und Entschädigungsrisiko beitragsmäßig abschließend abgedeckt. Die Details hinsichtlich der Form und des Verfahrens bei der Ermittlung des Flächenwertes darf in der Satzung geregelt werden.

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