Rz. 1

Die Vorschrift ist auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zurückzuführen. Inhaltlich ist sie mit dem früheren § 734 Abs. 1 und § 743 RVO vergleichbar. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2010 neu gefasst durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2134).

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