Rz. 8

Abs. 4 bezieht sich auf die ebenfalls zum 1.7.2014 erfolgte Änderung in § 56 Abs. 4, mit der klargestellt wird, dass Beamte – wie bereits zuvor bis zum 21.7.2009 geregelt – generell von der Anrechnung von Kindererziehungszeiten ausgeschlossen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge