Rz. 11

Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 1 erfassen. Die GRA zu § 1: "Beschäftigte" hat den Stand: 28.11.2023, berücksichtigt die Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.7.2023 (BGBl. I Nr. 191), in Kraft getreten am 1.4.2024, und ist online abrufbar unter folgender Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0001.htmll (zuletzt abgerufen am 31.5.2023).

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