Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Jahr 2024 62.100 EUR (2023: 59.850 EUR).[1]Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren. Sie wird entsprechend der Einkommensentwicklung fortgeschrieben.
Die Arbeitgeber haben zum Jahreswechsel auch für diesen Personenkreis zu prüfen, ob das Arbeitsentgelt der in der PKV versicherten Beschäftigten die besondere, niedrigere Jahresarbeitsentgeltgrenze noch überschreitet oder ob wieder Krankenversicherungspflicht eintritt.
Kennzeichen in den Entgeltunterlagen
Da für diesen Personenkreis die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für das gesamte Erwerbsleben gilt, sollten diese Personen in den Entgeltunterlagen entsprechend gekennzeichnet werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen