Aber er sah Reformbedarf bei der Besteuerung von Kapitaleinkommen privater Haushalte, weil jährlich Kapitalvermögen von Privatpersonen in Milliardenhöhe ins Ausland transferiert wurde[5]. Dieser Abwanderung von Kapital ins Ausland sollte durch die Einführung der Abgeltungsteuer entgegengetreten werden mit dem Ziel, das entsprechende Steuersubstrat längerfristig in Deutschland zu halten[6]. Es sollte so das Interesse privater Anleger gemindert werden, Kapital einzig aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu verlagern[7], wo Kapitalerträge durch die – zumindest damals noch existierenden[8] – strikten Bankgeheimnisse einiger Staaten und Einschränkungen des internationalen Auskunftsverkehrs in Steuersachen einer Besteuerung in Deutschland entzogen werden konnten[9].

[5] Plenarprotokoll 16/101, 10364. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück fasste damals diese Überlegungen zur Einführung der Abgeltungsteuer prägnant mit den Worten "Es ist besser, 25 Prozent auf X zu haben statt 42 Prozent auf gar nix. So simpel ist die Rechnung." zusammen.
[6] BT-Drucks. 16/4841, 30.
[7] BT-Drucks. 16/4841, 1.
[8] Zum aktuellen Stand des internationalen Auskunftsverkehrs in Steuersachen s. unter V.2.a).
[9] Englisch, StuW 2007, 221.

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