Aber er sah Reformbedarf bei der Besteuerung von Kapitaleinkommen privater Haushalte, weil jährlich Kapitalvermögen von Privatpersonen in Milliardenhöhe ins Ausland transferiert wurde[5]. Dieser Abwanderung von Kapital ins Ausland sollte durch die Einführung der Abgeltungsteuer entgegengetreten werden mit dem Ziel, das entsprechende Steuersubstrat längerfristig in Deutschland zu halten[6]. Es sollte so das Interesse privater Anleger gemindert werden, Kapital einzig aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu verlagern[7], wo Kapitalerträge durch die – zumindest damals noch existierenden[8] – strikten Bankgeheimnisse einiger Staaten und Einschränkungen des internationalen Auskunftsverkehrs in Steuersachen einer Besteuerung in Deutschland entzogen werden konnten[9].
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