Bei Herrn Huber hat eine Betriebsprüfung für die Jahre 2017, 2018 und 2019 stattgefunden. Aufgrund der Betriebsprüfung erhöht das Finanzamt den Gewinn von Herrn Huber für das Jahr 2019 um 18.000 EUR.

Herr Huber hat am 5.5.2020 einen Transporter für 40.000 EUR angeschafft, ohne dass er bisher dafür einen Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht hat. Er hat allerdings die Voraussetzungen erfüllt, um vorweg einen Investitionsabzugsbetrag i. H. v. (40.000 EUR x 40 % =) 16.000 EUR geltend machen können. Da die Anschaffung innerhalb von 3 Jahren nach dem Jahr 2019 erfolgt, macht er nachträglich für 2019 einen Investitionsabzugsbetrag von 16.000 EUR geltend.

Der Transporter ist eine begünstigte Investition und wurde innerhalb der 3-Jahresfrist angeschafft. Für die Beurteilung, ob es sich um eine "künftige" (geplante) Anschaffung handelt, ist auf den Zeitpunkt am Ende des Gewinnermittlungszeitraums (also auf den 31.12.2019) abzustellen.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
9970/9970 Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) 16.000 9971/9971 Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) 16.000

Durch den Antrag von Herrn Huber, für das Jahr 2019 einen Investitionsabzugsbetrag von (40.000 EUR x 40 % =) 16.000 EUR zu bilden, bleiben von der Gewinnerhöhung im Rahmen der Betriebsprüfung nur noch (18.000 EUR – 16.000 EUR =) 2.000 EUR übrig.

Die Bildung des Investitionsabzugsbetrags erfolgt zwar außerhalb der Bilanz, sollte sich aber in der Buchführung nachvollziehen lassen.

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